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BVerwG, 29.01.1979 - 5 B 96.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erweiterung der Auslegung einer Norm aus verfassungsrechtlichen Gründen - Gewährung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung zum Ausgleich von Wehrdienstnachteilen - Begriff der "Benachteiligung" im Rahmen des Ausgleichs von Wehrdienstnachteilen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1978 - XVI A 1915/76
- BVerwG, 29.01.1979 - 5 B 96.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1979 - 5 B 96.78
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem in der Beschwerde genannten Urteil BVerwGE 34, 188 bei der Auslegung des § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG - in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773) lediglich die Forderung an mit der Ausbildung befaßte öffentlich-rechtliche Stellen abgeleitet, daß etwaige Folgewirkungen der im Interesse der Allgemeinheit erbrachten Dienstleistung bei der Wiederaufnahme der Ausbildung nach der Dienstleistung nach Möglichkeit auszugleichen oder auf ein unvermeidbares Maß zu beschränken sind. - BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung als Zuschuss - Qualifizierung …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1979 - 5 B 96.78
Daß die Ungleichbehandlung von Auszubildenden, die den Wehr- oder Zivildienst vor, und solchen Auszubildenden, die ihn nach der Eröffnung des Zugangs zur weiteren Ausbildung abgeleistet haben, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, hat der Senat im Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - entschieden.